mit Angehörigen, gesetzl. Betreuern, Fachdiensten, Schulen und Kliniken Korrespondenz mit Kostenträgern und Behörden aller Art, Antragstellung von Kostenübernahmen, z.B. bei der Agentur für Arbeit oder dem Bezirk
bei unseren Kunden – auch ohne Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit Attraktive, leistungsgerechte Vergütung Wertschätzende und vertrauensvolle Betreuung während des gesamten Vermittlungsprozesses